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UNESCO-Welterbe

Kapitel 6.0

Auszeichnung und Verpflichtung

Jede Stätte, die es nach langer Prüfung schafft, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, darf zu Recht stolz darauf sein. Doch mit der Aufnahme in die Welterbeliste ist auch ein Umdenken erforderlich, sind Verpflichtungen einzuhalten. Die Stätte ist nun Teil des Welterbes und nicht mehr nur Erbe eines Landes oder eines Volkes. Die einzelnen Länder geben damit gerade für jene Stätten, auf die sie selbst besonders stolz sind, einen Teil ihrer Souveränität ab und unterwerfen sich der Kontrolle durch die internationale Staatengemeinschaft. Die UNESCO fordert eine periodische Berichterstattung. Dieses „Monitoring“ soll den Vertragsstaaten und den Welterbestätten helfen, die Stärken und Schwächen zu analysieren sowie das Management und den Schutz zu optimieren. Die UNESCO wird aber auch von sich aus aktiv. Sie kann bei möglichen Gefährdungen eine Delegation zur Klärung der Fakten entsenden, Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen oder die Stätte auf die Rote Liste setzen. Von zentraler Bedeutung sind die – von der UNESCO geforderten – Managementpläne. Sie sind der Rahmen für die weitere Entwicklung der Welterbestätte. Denn Stadt oder Kulturlandschaft verändern sich. Die Entwicklungen sind nicht von vornherein abzulehnen, aber sie müssen die Bewahrung des Welterbes berücksichtigen, seine Erhaltung sicherstellen. Viele Veränderungen kommen schleichend, in kleinen Schritten.

Einige Beispiele:

  • In der Wachau sind die Terrassen für den Weinanbau Teil des Welterbes. Hier braucht es Strategien, wie diese Terrassen auch für die Zukunft erhalten werden können.
  • Zur historischen Altstadt von Wien zählt auch die Dachlandschaft. Es braucht Kriterien, wie weitere Dachausbauten „welterbeverträglich“ gestaltet werden können.
  • Windräder dominieren das Landschaftsbild in Ostösterreich. Auch hier braucht es Kriterien, damit der Gesamteindruck am Neusiedler See nicht beeinträchtigt wird.

Managementpläne sollen auch helfen, in sehr frühen Phasen von großen Projekten auf das Welterbe Rücksicht zu nehmen. Sind erst einmal Baupläne vorhanden und Finanzierungen vereinbart, kann meist nur mehr Schadensbegrenzung geübt werden. Hier ist Umdenken erforderlich, denn vielfach erfolgen Planungen ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten, und am Ende wird versucht, Projekte gerade noch „welterbeverträglich“ zu gestalten. Ziel muss es sein, Projekte von Beginn an so zu gestalten, dass sie den Status des Welterbes nicht gefährden sondern verbessern. Österreich ist hier leider nicht immer vorbildlich. Bei einzelnen Stätten fehlen Managementpläne oder werden zum letztmöglichen Zeitpunkt eingereicht. Das eine oder andere Projekt lässt die Vermutung zu, dass manche Verantwortliche das Welterbe als Werbesiegel ohne weitere Verpflichtungen ansehen. Vor diesem Hintergrund kommt Bildungsinitiativen ein besonderer Stellenwert zu. Denn die beste Sicherheit für die Bewahrung des Welterbes bietet eine Bevölkerung, die ihr Welterbe kennt und es bewahren will.